Vor dem Überwachen von Mitarbeitern mit GPS-Tracking-Geräten sollten Sie Folgendes beachten

Mitarbeiter, die GPS-Tracking-Geräte verwenden

Mit der Zunahme der Lohn- und Stundenstreitigkeiten, insbesondere in Florida, wo die meisten Fälle von Fairer Arbeitsnormen Acts gefunden werden können, haben die Arbeitgeber begonnen, nach besseren Wegen zu suchen, mit denen sie verfolgen Sie die Arbeitszeit. Sie tun dies, um sich gegen unbezahlte Überstundenansprüche des Arbeitnehmers verteidigen zu können. Daneben nutzen Arbeitgeber auch Überwachungsgeräte und mobile Apps, um die Effizienz zu erhöhen, Sicherheitsprobleme zu bewältigen, sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die Richtlinien des Unternehmens und den Schutz des Eigentums des Unternehmens und der Zweck des Kundendienstes. Das Global Positioning System (GPS) ist ein solches Gerät, das von Unternehmen für diesen speziellen Zweck in Fahrzeuge, Laptops, Mobiltelefone und IPADs implementiert wurde.

Diese Frage der Verwendung des GPS-Systems zur Nachverfolgung von Mitarbeitern wurde nur von wenigen Gerichten aufgeworfen. Die meisten Staaten geben jedoch an, dass die Arbeitgeber dieses System für Geräte nutzen, die dem Unternehmen gehören, und dass der Arbeitnehmer keine Erwartungen hinsichtlich in dieser Angelegenheit. Staaten wie Tennessee, Kalifornien, Texas und Minnesota haben Gesetze, die die Verwendung von Tracking-Geräten / Software in Mobiltelefonen verhindern, um andere nachzuverfolgen. Ausnahmen von diesem Gesetz bestehen darin, dass der Inhaber des Mobiltelefons die Zustimmung erteilt oder das Fahrzeug, an das das Verfolgungsgerät angeschlossen ist.

Abgesehen von der Zustimmung des Arbeitnehmers sollte der Arbeitgeber darüber nachdenken, ob der Mitarbeiter, der das Gerät / Fahrzeug nutzt, irgendwelche Erwartungen hinsichtlich der Privatsphäre hat oder nicht. Die Erwartungen an die Privatsphäre von Seiten des Arbeitnehmers müssen im Einklang mit dem stehen, was der Arbeitgeber wünscht, und wie sinnvoll es für den Arbeitgeber ist, die Privatsphäre und das legitime Bedürfnis des Arbeitgebers, das Gerät zu nutzen, in Angriff zu nehmen. Diese Aspekte werden wichtiger, wenn das GPS-Gerät an das persönliche Eigentum des Arbeitnehmers oder an die Ausrüstung der Firma angeschlossen ist, die der Arbeitnehmer nach der Arbeit nutzt, Arbeitgeber verfolgt Aktivitäten nach Stunden auch.

Die Nachverfolgung von Mitarbeitern nach der Arbeitszeit gilt als Verletzung der Privatsphäre des Arbeitnehmers, unabhängig davon, welche Art von Gerät verwendet wurde und ob es dem Arbeitnehmer selbst oder dem Unternehmen gehört. Wenn das Ortungsgerät arbeitet, um Informationen über einen Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit zu sammeln, kann es zu persönlichen Informationen über ihn führen, die dem Arbeitgeber zur Kenntnis kommen, wodurch sein Bedürfnis nach Privatsphäre verletzt wird. Solche Handlungen können dazu führen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer diskriminiert, oder sogar zu einer unrechtmäßigen Kündigung aufgrund eines außerbetrieblichen Verhaltens.

Alle Informationen, die unter Verwendung eines GPS-Überwachung System sollte sich auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers konzentrieren und sollte ihnen mitgeteilt werden, wenn ein echter Grund dafür vorliegt. Legitime Geschäftszwecke sollten die einzige Art sein, für die Überwachungssysteme verwendet werden sollten, und Informationen sollten nur während der Arbeitszeit gesammelt werden, vorausgesetzt, der Mitarbeiter ist sich dessen bewusst und seine Erwartung der Privatsphäre wurde bereits angesprochen. Es sollten Richtlinien ausgearbeitet werden, die die Zwecke und Umstände erläutern, unter denen der Arbeitgeber seine Mitarbeiter überwacht, das Recht des Unternehmens, Mitarbeiter zu überwachen, während sie das Eigentum des Unternehmens nutzen, die Überwachungsfunktionen des Geräts, dass die Privatsphäre bei der Verwendung dieser Geräte erhalten bleibt.

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