Mitarbeiterüberwachung durch spanisches Gericht bestätigt

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Das Tribunal Constitucional, das spanische Verfassungsgericht, fällte im Oktober ein Grundsatzurteil im Verfahren Perez Gonzalez gegen Alcaliber SA. Darin stellte es fest, dass Unternehmen im Rahmen von Ermittlungen wegen Fehlverhaltens von Mitarbeitern auf die Kommunikation ihrer Mitarbeiter über die IT-Ressourcen des Unternehmens zugreifen und diese überwachen dürfen, darunter auch Textnachrichten und E-Mails.

Alcaliber entließ Perez González wegen der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen an Wettbewerber. Das Unternehmen griff im Beisein eines Notars auf die Firmen-E-Mails und die Festplatte des Laptops des Mitarbeiters zu, da der Verdacht auf ein Fehlverhalten des Mitarbeiters bestand. Dies diente der Bestätigung der Kündigungsgründe. E-Mails aus den Jahren 2007 und 2008 bestätigten den Verdacht, dass der Mitarbeiter Informationen über die Mohnernte des Vorjahres vom Firmenkonto an einen Wettbewerber weitergegeben hatte.

Der Arbeitnehmer focht seine Kündigung mit der Begründung ungerechtfertigter Kündigung an und bestritt sogar, dass die E-Mails nicht als Beweismittel gegen ihn ausreichten. Er begründete dies mit dem Grundrecht auf Privatsphäre und Geheimhaltung bei der Kommunikation gemäß Artikel 18 der spanischen Verfassung. Das Verfassungsgericht stellte jedoch fest, dass der Arbeitnehmer kein begründetes Recht auf Vertraulichkeit habe, wenn er das E-Mail-Konto des Unternehmens oder andere Kommunikationsmittel am Arbeitsplatz nutze, bei denen eine Überwachung absehbar sei. Darüber hinaus regelte der Tarifvertrag des Unternehmens, dass unternehmenseigene Kommunikationsnetzwerke nicht für nicht arbeitsbezogene Zwecke genutzt werden dürften. Daher bestätigte das Gericht seine Entscheidung. Arbeitsgericht Madrid und der High Court of Justice in der Bestätigung der Entlassung.

Das spanische Verfassungsgericht hielt die Entlassung angesichts der schwerwiegenden Folgen der Weitergabe vertraulicher Unternehmensinformationen nicht für unverhältnismäßig. Das Gericht entschied außerdem, dass das Unternehmen die Kommunikation der Mitarbeiter überwachen darf, um etwaige Verdächtigungen hinsichtlich begangener Verstöße zu überprüfen. Eine solche Überwachung ist in solchen Fällen erforderlich, um Beweise für eine Entlassung zu erbringen.

Angesichts dieses Falls sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer begreifen, dass das Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit ein sehr sensibles Thema ist und mit Sorgfalt behandelt werden muss. Arbeitgeber sollten daher umfassende Richtlinien einführen, die sie ihren Mitarbeitern klar erläutern und deren Verhalten am Arbeitsplatz berücksichtigen. Wenn beide Parteien die Angelegenheit auf Augenhöhe behandeln, können solche und andere schwerwiegende Probleme vermieden werden. Eine Klage vor Gericht kann länger dauern und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erschöpfen, weshalb beide Seiten zusammenarbeiten müssen. Durch die klare Formulierung solcher Richtlinien schützen sich Arbeitgeber, und indem sie ihre Mitarbeiter über die Existenz solcher Richtlinien informieren, können auch sie sich entsprechend verhalten.

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